Mobilitätseingeschränkte Passagiere


transavia.com bietet Passagieren mit eingeschränkter Mobilität die für eine möglichst angenehme und komfortable Reise erforderliche Unterstützung. Sie können Ihren eigenen Rollstuhl kostenlos mitnehmen. Dabei ist es für transavia.com wichtig zu wissen, ob Sie selbstständig ein Stück gehen können, ob Sie Treppen benutzen können oder ob Sie gar nicht selbstständig gehen können. Bitte machen Sie dazu bei Ihrer telefonischen Buchung genaue Angaben; anhand dieser Informationen wird für die richtige Betreuung am Flughafen gesorgt.

Gehbock, Gehstützen oder Rollator
Einen Gehbock, Gehstützen oder einen Rollator brauchen Sie beim Buchen Ihres Flugs nicht anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über medizinische Einrichtungen.

Transport eines Rollstuhls anmelden
Da Sie bei einer Online-Buchung nicht angeben können, welche Einrichtungen oder Vorkehrungen Sie nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Flug telefonisch über das transavia.com-Callcenter zu buchen. Sie müssen transavia.com spätestens 48 Stunden vor Abflug mitteilen, dass Sie mit einem Rollstuhl reisen – der Rollstuhltyp spielt dabei keine Rolle. Ihr Rollstuhl darf maximal 86 cm hoch sein. Wir bitten Sie, sehr rechtzeitig (2,5 Stunden vor Abflug) einzuchecken, damit der Rollstuhl reisefertig gemacht werden kann.

Abwicklung am Boden bei Abflug ab und Ankunft am Amsterdam Airport Schiphol
Amsterdam Airport Schiphol ist dafür verantwortlich, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität beim Zurücklegen der Strecke zwischen dem Parkplatz und/oder der Zugankunftshalle und der Ankunfts- oder Abflughalle des Flughafens behilflich zu sein. An neun verschiedenen Stellen am Flughafen – darunter auch der Zugbahnsteig, die Parkplätze P1, P2, P3 und P7 sowie die Anfahrtsstraße – sind spezielle Säulen aufgestellt, die Sie zur Beantragung von Unterstützung nutzen können. Darüber hinaus befinden sich in Abflughalle 3/4 und in Abflughalle 2 Serviceschalter, wo Sie Ihre Wünsche äußern können und man Ihnen gern behilflich ist.

Wenn Sie sich am Amsterdamer Flughafen Schiphol am transavia.com-Serviceschalter in Abflughalle 3 melden, werden Sie in einem Rollstuhl von Axxicom Airport Caddy zum Flugzeug gebracht. Ihr eigener Rollstuhl wird im Frachtraum transportiert. Wenn Sie wieder in Amsterdam landen, erhalten Sie Ihren Rollstuhl über das Gepäckband in der Ankunftshalle; in einem Rollstuhl von Axxicom Airport Caddy werden Sie vom Flugzeug zum Gepäckband gebracht. Wir bitten Sie, sich sowohl bei Ankunft als auch bei Abflug nach den Anweisungen des Schiphol-Vertreters zu richten.

Abwicklung am Boden bei Abflug ab und Ankunft am Flughafen Paris-Orly
Am Flughafen Paris-Orly wird Passagieren mit eingeschränkter Mobilität beim Zurücklegen der Strecke zwischen dem Parkplatz und der Ankunfts-/Abflughalle Unterstützung geboten. Diese Unterstützung müssen Sie jedoch zuvor beantragen; entweder bei Ihrer Flugbuchung oder aber spätestens 48 Stunden vor Abflug. Wenn Sie ab Paris-Orly fliegen, können Sie sich am Check-in-Schalter melden. Ein Mitarbeiter des Handlingpartners am Flughafen, PM Air, wird Sie zum Flugzeug begleiten. Ihr Rollstuhl wird im Frachtraum verstaut.
Wenn Sie am Flughafen Paris-Orly landen, wird ein Mitarbeiter von PM Air Sie vom Flugzeug zum Gepäckband in der Ankunftshalle begleiten, wo Sie Ihren Rollstuhl im Empfang nehmen können.

Abwicklung am Boden bei Abflug ab und Ankunft an anderen Flughäfen
An anderen Flughäfen kann sich die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Passagiere anders gestalten als am Amsterdamer Flughafen Schipol oder am Flughafen Paris-Orly. Bitte richten Sie sich nach den Anweisungen des Handlingpartners am jeweiligen Flughafen. Es könnte sein, dass an einigen Flughäfen keine Fluggastbrücke vorhanden ist; in solchen Fällen wird eine Flugzeugtreppe benutzt. Wenn Sie das Flugzeug nicht über eine Treppe besteigen oder verlassen können und Sie uns diesbezüglich in Kenntnis gesetzt haben, werden wir dafür sorgen, dass Sie an/von Bord kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn wir dabei etwas improvisieren müssen.

Rollstühle ohne Batterie
In den meisten Fällen können Sie Ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl (ohne Batterie) bis zum Flugzeug mitnehmen. Daraufhin verstauen wir Ihren Rollstuhl im Frachtraum. Falls Sie auch vor Abflug und bei Ankunft Hilfe benötigen, müssen Sie das dem transavia.com-Callcenter gleich bei der Buchung mitteilen. Wenn Sie weder einen Flughafen in den Niederlanden noch den Flughafen Paris-Orly nutzen, richten Sie sich diesbezüglich bitte nach den Anweisungen des jeweiligen Handlingpartners vor Ort.

Elektrorollstühle (mit Batterie)
Ein Elektrorollstuhl kann nicht bis zum Flugzeug mitgenommen werden; deshalb werden Sie in einem Rollstuhl des Flughafen zum Flugzeug gebracht und vom Flugzeug abgeholt. Danach verstauen wir Ihren Rollstuhl im Frachtraum. Ein Elektrorollstuhl mit (Nass-)Batterie kann nur unter bestimmten Voraussetzungen befördert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Elektrorollstuhl bei der Buchung anmelden müssen. Für weiterführende Informationen und die Organisation des Transports setzen Sie sich bitte mit dem transavia.com-Callcenter in Verbindung.

Dreirädrige Elektroscooter
Dreirädrige Elektroscooter (auch: Elektromobil) werden nur akzeptiert, wenn Sie diese spätestens 48 Stunden zuvor beim transavia.com-Callcenter angemeldet haben. Pro Flug steht Platz für einen (1) Elektroscooter zur Verfügung. Der Transport ist kostenlos. Der Elektroscooter darf nicht höher als 86 cm sein und Sie selbst müssen das Gerät reisefertig machen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich am Check-in-Schalter keine Werkzeuge oder Gegenstände ausleihen können, um eine Batterie abzuklemmen. Ein Elektrorollstuhl mit Batterie kann nur transportiert werden, wenn die für Batterien geltenden Beförderungsbedingungen erfüllt werden.

Beförderungsbedingungen für (auslaufsichere) Trockenbatterien
  • Die Batterie muss fest und sicher am Rollstuhl/Transportmittel fixiert und abgeklemmt sein.
  • Zur Vermeidung von Kurzschlüssen müssen die Batteriepole mit Klebeband isoliert werden.
  • Die Batterie braucht nicht verpackt zu werden.
  • Die Batterie muss sich in aufrechter Position verladen lassen.

Beförderungsbedingungen für (nicht auslaufsichere) Nassbatterien
  • Der Rollstuhl/das Transportmittel und die Batterie müssen sich in aufrechter Position verladen lassen (maximale Höhe 86 cm).
  • Die Batterie muss fest und sicher am Rollstuhl/Transportmittel fixiert und abgeklemmt sein.
  • Die Batteriepole müssen mit Klebeband isoliert werden.
  • Eine in einer Verpackung verstaute Batterie muss sich in aufrechter Position ver- und entladen lassen.

Sollte sich der Rollstuhl oder das elektrische Transportmittel nicht in aufrechter Position verladen lassen, muss die Batterie entfernt werden; die separate Beförderung der Nassbatterie muss in einer strapazierfähigen Verpackung erfolgen, die nachstehende Bedingungen zu erfüllen hat:
  • Die Verpackung muss lecksicher und beständig gegen Batteriesäure sein.
  • Die Batterie muss gegen Beschädigungen beim Ver- und Entladen geschützt sein.
  • Zur Vermeidung von Kurzschlüssen müssen die Batteriepole mit Klebeband isoliert sein.
  • Die Batterie muss in aufrechter Position in der Verpackung fixiert sein.
  • Die Batterie muss mit genügend absorbierendem Material umgeben sein, um den gesamten Inhalt zu absorbieren.
  • Die Verpackung muss mit der Aufschrift BATTERIES, WET, WITH WHEELCHAIR, mit dem Gefahrenetikett CORROSIVE und mit Pfeilaufklebern versehen sein.

Bezüglich der Verpackung für eine (nicht auslaufsichere) Nassbatterie müssen Sie sich mit der Abteilung Dangerous Goods Management (DGM) unter einer der folgenden Adressen in Verbindung setzen:

Schipholweg 307
NL-1171 PL Badhoevedorp
Niederlande
Tel.: +31 (0)20-4496565

Prestwickweg 50
NL-1118 LB Amsterdam Airport Schiphol Zuid Oost
Niederlande
Tel.: +31 (0)20-4054656

Marinus van Meelweg 12
NL-5657 EN Eindhoven
Niederlande
Tel.: +31 (0)40-2350172

Sitzplatz an Bord
Aus Sicherheitsgründen darf mobilitätseingeschränkten Passagieren kein Sitzplatz an den Notausgängen zugeteilt werden.

Allein oder mit einer Begleitperson reisen?
Nachfolgend aufgeführte Passagiere müssen auf der Flugreise von einem/einer persönlichen Betreuer/Betreuerin begleitet werden:
  • Personen mit einer geistigen Behinderung, die nicht in der Lage sind, die Sicherheitshinweise der transavia.com-Mitarbeiter zu verstehen oder zu befolgen,
  • Personen, die sowohl an einer schweren Seh- als Hörstörung leiden und nicht mit den transavia.com-Mitarbeitern kommunizieren können, wodurch sie nicht in der Lage sind, die Sicherheitshinweise zu verstehen oder zu befolgen,
  • Personen, die ganz alltägliche Dinge wie Essen, Trinken oder einen Toilettenbesuch nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können,
  • Personen, die an Bord auf die Versorgung mit medizinischem Sauerstoff angewiesen sind.