Sondergepäck


Wenn Sie Sondergepäck mit sich führen, bitten wir Sie aufgrund der Gepäckkontrollen dringend, dieses Gepäck so früh wie möglich einzuchecken. Die Check-in-Schalter werden 2 Stunden vor Abflug geöffnet. Wenn Sie rechtzeitig einchecken, tragen Sie dazu bei, dass Ihre Ausrüstung pünktlich am Flugzeug abgeliefert wird.

Sondergepäck anmelden
In einigen Fällen müssen Sie Ihr Sondergepäck direkt beim Buchen und spätestens drei Arbeitstage vor Abflug beim transavia.com-Callcenter anmelden. Nachstehende Übersicht informiert Sie pro Sondergepäckart, ob Sie diese beim Callcenter anmelden müssen. Da transavia.com nur eine begrenzte Menge an Sondergepäck befördern kann, ist die Beförderung nicht ohne Weiteres gewährleistet.

Beförderungsbedingungen
Abweichendes Sondergepäck wird nur akzeptiert, wenn es folgende Anforderungen erfüllt:
  • das Gepäckstück ist nicht länger als 3,60 m,
  • es betrifft Urlaubsgepäck (z.B. einen großen Sonnenschirm).

Unter Sondergepäck wird Folgendes begriffen:
  • Buggys, Kinderwagen, Babytragetaschen und Maxi-Cosis
  • Tauchsportartikel
  • Elektrische (Haushalts-)Geräte
  • Fahrräder
  • Golftaschen
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Messer, Harpunen, Dolche
  • Musikinstrumente
  • Nordic-Walking-Stöcke
  • Rucksäcke
  • Urnen
  • Angelausrüstungen
  • Gewehre, Schusswaffen und Waffen
  • Waveboards (Bodyboards)/Surfbretter/Drachenflieger
  • Wintersportausrüstungen

Nachstehend sind die Tarife und Beförderungsbedingungen pro Gepäckart aufgeführt.

Buggys, Kinderwagen, Babytragetaschen oder Maxi-Cosis
Für ein Kind im Alter von 0 bis einschließlich 23 Monaten beträgt die Freigepäckmenge 10 kg (inklusive Buggy). Wenn Sie mehrere von den oben aufgeführten Gegenständen mitnehmen möchten, kommen darauf die Gepäckbestimmungen zur Anwendung. Nur ein leichtgewichtiger (ca. 5 kg), zusammenklappbarer Regenschirmbuggy kann bis zum Flugzeug mitgenommen werden; dort wird er Ihnen abgenommen und im Frachtraum verstaut. Bei Ankunft am Flughafen wird er Ihnen am Gate wieder ausgehändigt. Sonstige Kinderwagen/Buggys werden am Check-in-Schalter angenommen. Diese Artikel/Gegenstände brauchen Sie nicht vorab anzumelden.

Tauchsportartikel
Ausschließlich leere Tauchflaschen werden akzeptiert. Ferner werden Tauchflaschen nur befördert, wenn genügend Platz zur Verfügung steht. Harpunen und Messer fallen in die Kategorie der gefährlichen Gegenstände und werden niemals in der Kabine befördert. Mit Stickstoff angetriebene Harpunen werden nicht akzeptiert. Unterwasserlampen werden ausschließlich in der Kabine befördert – vorausgesetzt allerdings, die Batterie oder die Birne wurde entfernt. Außerdem muss der Ein/Aus-Schalter auf Aus geschaltet und in dieser Position versiegelt sein. Die letzten 24 Stunden vor Ihrem Flug dürfen Sie nicht tauchen, da sonst die Gefahr der Caissonkrankheit besteht. Tauchsportartikel brauchen Sie nicht vorab anzumelden.

Elektrische (Haushalts-)Geräte
Nachstehende Geräte werden akzeptiert – die Beförderung dieser Geräte brauchen Sie nicht im Voraus beim transavia.com-Callcenter anzumelden:
  • Staubsauger
  • (Tragbarer) Fernseher
  • Mikrowelle
  • HiFi-Anlage
  • Rasenmäher
  • Elektrisches Heizgerät

Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht von Gepäck und elektrischen (Haushalts-)Geräten die Freigepäckmenge von 20 kg überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Beförderungsbedingungen
  • Maximale Abmessungen: 50 cm x 50 cm x 80 cm
  • Solide Verpackung
  • Die Beförderung erfolgt auf eigene Gefahr
  • Elektrische (Haushalts-)Geräte werden ausschließlich im Frachtraum befördert, niemals in der Kabine

Fahrräder
Pro Flug werden maximal sechs Fahrräder transportiert. Fahrräder müssen zuvor beim transavia.com-Callcenter angemeldet werden.

Nur so darf Ihr Fahrrad ins Flugzeug:
  • Fast luftleere Reifen
  • Hochgeklappte oder abgeschraubte Pedale
  • Parallel zum Rahmen gestellter Lenker
  • Bei Abflug ab Amsterdam Airport Schiphol empfiehlt sich die Verwendung einer Fahrradbox

Zuschläge
GegenstandPreis pro Einfachflug
Fahrrad€ 40,-*
Kinderfahrrad (für Kinder bis 8 Jahre)€ 40,-
Tandem€ 40,-

*der Tarif gilt auch für ein Fahrrad in einer Fahrradbox

Golfausrüstungen
Unter einer Golfausrüstung wird Folgendes begriffen:
  • 1 Golftasche mit maximal 14 Schlägern
  • 1 Paar Golfschuhe

Zuschläge
€ 20 pro Einfachflug pro Golfausrüstung mit einem Mindestgewicht von 3 kg und einem Höchstgewicht von 15 kg. Die Golfausrüstung ist nicht Teil der Gesamtfreigepäckmenge. Nur wenn die Golfausrüstung weniger als 3 kg wiegt, ist sie Teil der Gesamtfreigepäckmenge. Überschreitet die Golfausrüstung das Höchstgewicht von 15 kg, fällt für das Gewicht über 15 kg der Übergepäcktarif an. Ihre Golfausrüstung brauchen Sie nicht vorab anzumelden.

Medizinische Hilfsmittel
Gehstützen, Gehböcke, Rollatoren und sonstige medizinische Hilfsmittel mit einem Höchstgewicht von 15 kg werden kostenlos befördert und sind nicht Teil der Freigepäckmenge von 20 kg. Die Beförderung ist kostenlos, wenn Sie diese Gegenstände zuvor beim transavia.com-Callcenter anmelden. Rollstühle (mit Ausnahme von dreirädrigen Elektroscootern) können kostenlos mitgenommen werden und auch Rollstühle müssen Sie zuvor beim transavia.com-Callcenter anmelden. Weitere Informationen zur Beförderung von Rollstühlen und sonstigen medizinischen Hilfsmitteln finden Sie hier:
Messer, Harpunen, Dolche
Beförderungsbedingungen:
  • Messer, Harpunen, Dolche und ähnliche Gegenstände werden niemals in der Kabine befördert.
  • Mit Stickstoff angetriebene Harpunen werden nicht akzeptiert.

Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks und der oben aufgeführten Gegenstände die Freigepäckmenge überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Musikinstrumente
Beförderungsbedingungen:
  • Musikinstrumente werden im Frachtraum befördert.
  • Ausschließlich Musikinstrumente, die die Höchstabmessungen für Handgepäck (Länge 55 cm x Breite 35 cm x Höhe 25 cm) nicht überschreiten und die nicht schwerer sind als 5 kg, können in der Kabine transportiert werden.
  • Es ist nicht möglich, für die Beförderung eines Musikinstruments einen zusätzlichen Sitzplatz zu reservieren.
  • Die Beförderung erfolgt auf eigene Gefahr.

Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks und der Musikinstrumente die Freigepäckmenge überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Nordic-Walking-Stöcke
Beförderungsbedingungen:
  • Nordic-Walking-Stöcke werden im Frachtraum befördert.
  • Die Stöcke müssen solide verpackt sein; die Spitzen sind vorzugsweise mit Schutzkappen zu versehen, die Stöcke sind in einem Köcher oder einer Sporttasche zu verstauen.

Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks und der Nordic-Walking-Stöcke die Freigepäckmenge überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Rucksäcke
Beförderungsbedingungen:
  • Rucksäcke müssen unbeschädigt und gut verschlossen sein.
  • Am Rucksack dürfen keine losen Gegenstände wie beispielsweise Wasserflaschen oder Kochgeschirr befestigt sein.


Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks und der Rucksäcke die Freigepäckmenge überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Urnen
Beförderungsbedingungen
  • eine Urne kann als Handgepäck befördert werden, wenn die für Handgepäck geltenden Grenzen nicht überschritten werden
  • die Urne muss solide verpackt sein
  • Sie müssen eine Sterbeurkunde vorlegen können.
  • Sie müssen eine Bescheinigung des Krematoriums vorlegen können (bei der Zollkontrolle), die besagt, dass die Asche in der Urne die des Verstorbenen ist.
  • es ist untersagt, die Urne an Bord zu öffnen

Zuschläge
Wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks und der Urne die Freigepäckmenge überschreitet, fällt der reguläre Übergepäcktarif an.

Angelausrüstungen
Unter einer Angelausrüstung wird Folgendes begriffen:
  • 3 Angeln
  • 1 Paar Watstiefel
  • 1 Angelkoffer (maximale Abmessungen 40 cm x 20 cm x 20 cm) mit einem Gesamtgewicht von höchstens 10 kg.

Zuschläge
€ 20 pro Einfachflug für eine (1) gut erkennbare Angelausrüstung mit einem Mindestgewicht von 3 kg und einem Höchstgewicht von 15 kg. Die Angelausrüstung ist nicht Teil der Gesamtfreigepäckmenge. Nur wenn die Angelausrüstung weniger als 3 kg wiegt, ist sie Teil der Gesamtfreigepäckmenge. Überschreitet die Angelausrüstung das Höchstgewicht von 15 kg, fällt für das Gewicht über 15 kg der Übergepäcktarif an. Ihre Angelausrüstung brauchen Sie nicht vorab anzumelden.

Waveboards (darunter Bodyboards), Surfbretter, Drachenflieger
Pro Flug werden maximal sechs Waveboards/Surfbretter usw. befördert. Wenn Sie sich entschließen, die oben aufgeführten Gepäckstücke doch nicht mitzunehmen, erhalten Sie keine Rückerstattung. Surfbretter u.Ä. müssen zuvor beim transavia.com-Callenter angemeldet werden.

Beförderungsbedingungen:
  • Eine maximale Länge von 3,60 m (sowohl für Mast und Brett als auch für das Rohrgestell eines Drachenfliegers).
  • Wenn das Surfbrett/Waveboard usw. in einem Sack verpackt ist, dürfen keine Kleidungsstücke und/oder andere Gegenstände darin untergebracht werden.

Zuschläge
GepäckstückPreis pro Einfachflug
(Wind) Surfbrett mit Rigg€ 60,-
(Wind) Surfbrett ohne Rigg€ 60,-
Drachenflieger€ 60,-
Kite-/Wakeboard < 1,65 mTeil der Freigepäckmenge
Kite-/Wakeboard > 1,65 m€ 60,-
Wave-/Body-/Boogieboard < 1,65 mTeil der Freigepäckmenge
Wave-/Body-/Boogieboard > 1,65 m€ 60,-
Zusätzliches Rigg (Rigg = Mast + Gabelbaum)€ 60,-


Wintersportausrüstung/Skier-Schuhe-Stöcke/Snowboards
Wintersportausrüstungen müssen zuvor beim transavia.com-Callcenter angemeldet werden.
Unter einer Wintersportausrüstung wird Folgendes begriffen:
  • pro person max. 20 kg freigepäck und 5 kg handgepäck
  • zusätzlich bis max. 15 kg: je 1 paar skier/stöcke/schuhe oder 1 snowboard/1 paar schuhe oder 1 Schlitten mit einer maximalen Größe von 120 x 50 x 40 cm

Gewehre, Schusswaffen und Waffen
Mit Bezug auf die Beförderung von Gewehren, Schusswaffen und/oder Waffen müssen Sie sich vor dem Buchen des Flugs mit dem transavia.com-Callcenter in Verbindung setzen.

Gefährliche Gegenstände
Dabei handelt es sich um Gegenstände, die weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
transavia.com befördert Sportwaffen und Sportmunition als Aufgabegepäck im Frachtraum, wenn diese spätestens 72 Stunden vor Abflug beim transavia.com-Callcenter angemeldet wurden und die für dieserart Gepäck geltenden Auflagen erfüllt worden sind.
transavia.com befördert keine gefährlichen Stoffe
Wenn Sie nicht mit Sicherheit feststellen können, ob der Gegenstand, den Sie mitnehmen möchten, einen gefährlichen Stoff enthält, kontaktieren Sie bitte das transavia.com-Callcenter.