Übersicht verbotener Gegenstände im/als Gepäck

Die Europäische Union hat Listen mit Gegenständen aufgestellt, die nicht im/als Hand- und/oder Aufgabegepäck mitgeführt werden dürfen.

Folgende Gegenstände sind nicht erlaubt – weder im/als Handgepäck noch im/als Aufgabegepäck:
  • Explosives Material, einschließlich Zünder, Lunten, Granaten, Minen und Sprengstoffe
  • Gase: Propangas, Butangas
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin, Methanol
  • Entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerk, Leuchtsignale
  • Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel, Karosserie-Reparatur-Kits
  • Giftige oder ansteckende Substanzen wie Rattengift, infiziertes Blut
  • Radioaktives Material wie medizinische oder handelsübliche Isotope
  • Korrosive Mittel wie Quecksilber, Fahrzeugbatterien
  • Teile aus Automobilkraftstoffsystemen, in denen Kraftstoff enthalten war
Folgende Gegenstände dürfen nicht im/als Handgepäck mitgeführt werden:

a. Gewehre, Schusswaffen und Waffen
Jeder Gegenstand, mit dem ein Projektil abgeschossen werden kann, Verletzungen zugefügt werden können oder der so aussieht, als könne er hierfür gebraucht werden, einschließlich:
  • Alle Feuerwaffen (Pistole, Revolver, Gewehre usw.)
  • Repliken und Imitationsfeuerwaffen
  • Teile von Feuerwaffen (ausgenommen sind teleskopische Sichtgeräte und Visiere)
  • Luftpistolen, Windbüchsen und Schrotflinten
  • Signalpistolen
  • Startpistolen
  • Spielzeuggewehre jeglicher Art
  • BB-Guns (ball bearing guns)
  • Industrielle Schrauben- und Nagelpistolen
  • Armbrüste
  • Katapulte
  • Harpunen und Harpunengewehre
  • Schlachtpistolen
  • Schock- oder Schreckgeräte, z.B. Viehstöcke, ballistisch geführte Energiewaffen
  • Feuerzeuge

b. Spitze/scharfe Waffen & scharfe Gegenstände
Artikel mit Spitzen oder Schneiderändern, mit denen Verletzungen zugefügt werden können, zum Beispiel:
  • Beile und Hackmesser
  • Pfeile und Wurfpfeile
  • Steigeisen
  • Harpunen und Speere
  • Eisbeile und -pickel
  • Schlittschuhe
  • Schneidmesser oder Stilette mit einer Klinge von jeder Länge
  • Messer, einschl. Zeremonienmesser, mit einem Messerblatt von über 6 cm, aus Metall oder jedem anderen Material, das stark genug ist, um als potentielle Waffe benutzt zu werden
  • Fleischhackmesser
  • Macheten
  • Offene Rasiermesser und Klingen (mit Ausnahme von Sicherheits- oder Einwegrasierapparaten, bei denen die Messer in einem Halter sitzen)
  • Säbel, Schwerter und Degenstöcke
  • Skalpelle
  • Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
  • Ski- und Spazierstöcke
  • Wurfsterne
  • Werkzeuge, die als Stich- oder Schneidewaffe gebraucht werden können, wie Bohrer und Bohreisen, Stanleymesser, Werkzeugmesser sowie alle Arten von Sägen, Schraubenziehern, Brecheisen, Hämmern, Zangen, Schrauben- und Steckschlüsseln, Lötlampen

c. Stumpfe Gegenstände
Jeder stumpfe Gegenstand, mit dem Verletzungen zugefügt werden können, wie:
  • Baseball- und Softballschläger
  • Harte oder biegsame Knüppel oder Stöcke wie Gummiknüppel, Totschläger, Waffenstöcke
  • Kricketschläger
  • Golfschläger
  • Hockeyschläger
  • Lacrosseschläger
  • Kajak- und Kanupaddel
  • Skateboards
  • Billard-, Snooker- und Poolstöcke
  • Angeln
  • Ausrüstung für Kampfsportarten, z.B. Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts

d. Explosive und brennbare Stoffe
Alle Explosiv- oder leicht entzündbaren Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs und/oder der Besitztümer bilden können, wie:
  • Munition
  • Zündkapseln
  • Zündanlagen und Lunten
  • Sprengstoffe und Sprengkörper
  • Repliken oder Imitationen von Sprengstoffen und Sprengkörpern Minen oder anderes militärisches Explosivmaterial
  • Granaten jeglicher Art
  • Gas und Gasflaschen, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
  • Feuerwerk oder Signalfeuer in allen Formen (einschl. Knallfrösche und Zündblättchen für Spielzeugpistolen)
  • Streichhölzer (mit Ausnahme von Sicherheitsstreichhölzern)
  • Nebelgranaten oder -patronen
  • Entzündliche Flüssigbrennstoffe, z.B. Benzin, Dieselöl, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol
  • Farbsprühdosen
  • Terpentin und Farbverdünner
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 70 % (140 % Proof)

e. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs und/oder der Besitztümer bilden können, wie:
  • Säuren und Alkalien, z.B. 'nasse' Batterien, die lecken können
  • Korrosive Mittel oder Bleichmittel, z.B. Quecksilber, Chlor
  • Abwehrstoffe in Sprühdosen wie Mace, Pfefferspray, Tränengas
  • Radioaktives Material, z.B. medizinische oder handelsübliche Isotope
  • Gift
  • Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
  • Material, das spontan explodieren oder zünden kann
  • Feuerlöscher