Übersicht verbotener Gegenstände im/als Gepäck
Die Europäische Union hat Listen mit Gegenständen aufgestellt, die nicht im/als Hand- und/oder Aufgabegepäck mitgeführt werden dürfen.
Folgende Gegenstände sind nicht erlaubt – weder im/als Handgepäck noch im/als Aufgabegepäck:- Explosives Material, einschließlich Zünder, Lunten, Granaten, Minen und Sprengstoffe
- Gase: Propangas, Butangas
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin, Methanol
- Entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerk, Leuchtsignale
- Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel, Karosserie-Reparatur-Kits
- Giftige oder ansteckende Substanzen wie Rattengift, infiziertes Blut
- Radioaktives Material wie medizinische oder handelsübliche Isotope
- Korrosive Mittel wie Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Teile aus Automobilkraftstoffsystemen, in denen Kraftstoff enthalten war
a. Gewehre, Schusswaffen und Waffen
Jeder Gegenstand, mit dem ein Projektil abgeschossen werden kann, Verletzungen zugefügt werden können oder der so aussieht, als könne er hierfür gebraucht werden, einschließlich:
- Alle Feuerwaffen (Pistole, Revolver, Gewehre usw.)
- Repliken und Imitationsfeuerwaffen
- Teile von Feuerwaffen (ausgenommen sind teleskopische Sichtgeräte und Visiere)
- Luftpistolen, Windbüchsen und Schrotflinten
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeuggewehre jeglicher Art
- BB-Guns (ball bearing guns)
- Industrielle Schrauben- und Nagelpistolen
- Armbrüste
- Katapulte
- Harpunen und Harpunengewehre
- Schlachtpistolen
- Schock- oder Schreckgeräte, z.B. Viehstöcke, ballistisch geführte Energiewaffen
- Feuerzeuge
b. Spitze/scharfe Waffen & scharfe Gegenstände
Artikel mit Spitzen oder Schneiderändern, mit denen Verletzungen zugefügt werden können, zum Beispiel:
- Beile und Hackmesser
- Pfeile und Wurfpfeile
- Steigeisen
- Harpunen und Speere
- Eisbeile und -pickel
- Schlittschuhe
- Schneidmesser oder Stilette mit einer Klinge von jeder Länge
- Messer, einschl. Zeremonienmesser, mit einem Messerblatt von über 6 cm, aus Metall oder jedem anderen Material, das stark genug ist, um als potentielle Waffe benutzt zu werden
- Fleischhackmesser
- Macheten
- Offene Rasiermesser und Klingen (mit Ausnahme von Sicherheits- oder Einwegrasierapparaten, bei denen die Messer in einem Halter sitzen)
- Säbel, Schwerter und Degenstöcke
- Skalpelle
- Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
- Ski- und Spazierstöcke
- Wurfsterne
- Werkzeuge, die als Stich- oder Schneidewaffe gebraucht werden können, wie Bohrer und Bohreisen, Stanleymesser, Werkzeugmesser sowie alle Arten von Sägen, Schraubenziehern, Brecheisen, Hämmern, Zangen, Schrauben- und Steckschlüsseln, Lötlampen
c. Stumpfe Gegenstände
Jeder stumpfe Gegenstand, mit dem Verletzungen zugefügt werden können, wie:
- Baseball- und Softballschläger
- Harte oder biegsame Knüppel oder Stöcke wie Gummiknüppel, Totschläger, Waffenstöcke
- Kricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billard-, Snooker- und Poolstöcke
- Angeln
- Ausrüstung für Kampfsportarten, z.B. Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
d. Explosive und brennbare Stoffe
Alle Explosiv- oder leicht entzündbaren Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs und/oder der Besitztümer bilden können, wie:
- Munition
- Zündkapseln
- Zündanlagen und Lunten
- Sprengstoffe und Sprengkörper
- Repliken oder Imitationen von Sprengstoffen und Sprengkörpern Minen oder anderes militärisches Explosivmaterial
- Granaten jeglicher Art
- Gas und Gasflaschen, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
- Feuerwerk oder Signalfeuer in allen Formen (einschl. Knallfrösche und Zündblättchen für Spielzeugpistolen)
- Streichhölzer (mit Ausnahme von Sicherheitsstreichhölzern)
- Nebelgranaten oder -patronen
- Entzündliche Flüssigbrennstoffe, z.B. Benzin, Dieselöl, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol
- Farbsprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 70 % (140 % Proof)
e. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs und/oder der Besitztümer bilden können, wie:
- Säuren und Alkalien, z.B. 'nasse' Batterien, die lecken können
- Korrosive Mittel oder Bleichmittel, z.B. Quecksilber, Chlor
- Abwehrstoffe in Sprühdosen wie Mace, Pfefferspray, Tränengas
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder handelsübliche Isotope
- Gift
- Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Material, das spontan explodieren oder zünden kann
- Feuerlöscher
