Was bedeutet die neue Hand- und Kabinengepäckregelung für mich?
Seit dem 3. April 2024 gilt eine neue Kabinengepäckregelung. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Sie ab diesem Datum eine zusätzliche Gebühr zahlen müssen, wenn Sie Kabinengepäck mit an Bord nehmen möchten.
Was ändert sich mit der neuen Kabinengepäckregelung?
Ab dem 3. April 2024 ist die Mitnahme von Kabinengepäck (früher Handgepäck) (max. 55 x 35 x 25 cm) an Bord kostenpflichtig. Wenn Sie Kabinengepäck mitnehmen möchten, können Sie dies bei der Buchung auswählen, nachdem Sie Ihren Flug ausgewählt haben, oder es nachträglich in Mein Transavia hinzufügen. Hier finden Sie die Gebühren für die Mitnahme von Kabinengepäck. In der Kabine ist Platz für 70 Kabinengepäckstücke. Wenn Sie rechtzeitig buchen und Ihr Kabinengepäck den maximalen Abmessungen entspricht, wird Ihr Gepäck auf jeden Fall in der Kabine zugelassen. Außerdem erhalten Sie Priority Boarding, d. h. Sie können als einer der ersten Passagiere an Bord gehen können.
Die Mitnahme von Handgepäck (früher Accessoire) ist weiterhin kostenlos. Das bedeutet, dass ein kleiner Rucksack oder eine Handtasche (max. 40 x 30 x 20 cm) immer mit in die Kabine genommen werden kann. Legen Sie diese immer unter den Sitz vor Ihnen.
Wenn Sie bei der Buchung den Max-Tarif wählen, können Sie automatisch ein Kabinengepäckstück mitnehmen. Damit haben Sie auch die Gewissheit, dass dieses Gepäckstück mit in die Kabine genommen werden darf. Außerdem erhalten Sie damit Priority Boarding.
Prüfen Sie vor der Abreise immer die zulässige Menge an Gepäck, um zusätzliche Gebühren am Flughafen zu vermeiden.
Flugsteiggepäckzuschlag
Messen und wiegen Sie Ihr Gepäck zu Hause und vergewissern Sie sich, dass es den oben genannten Regeln entspricht. Wir kontrollieren Ihr Gepäck am Flughafen. Ist Ihr Gepäck zu groß oder zu schwer? Oder haben Sie zu viele Gepäckstücke dabei? Dann zahlen Sie am Gate einen Aufpreis von 65 Euro und wir transportieren Ihr Gepäck im Frachtraum.