Kann ich meinen Kinderwagen oder (zusammenklappbaren) Buggy mitnehmen?
Ja, natürlich! Pro Kind dürfen Sie 1 Kinderwagen, einen zusammenklappbaren Schirmbuggy oder einen Reisebuggy mit einem Gewicht von bis zu 10 Kilo mitnehmen.
Kinderwagen
Ihren Kinderwagen können Sie am Check-in-Schalter abgeben. Transportiert werden Kinderwagen im Frachtraum. Besteht Ihr Kinderwagen aus mehreren Teilen, z. B. einem Fahrgestell und einer Tragewanne? Verpacken Sie in diesem Fall alles zusammen oder lassen Sie es zusammen versiegeln. Auf diese Weise vermeiden Sie Schäden oder verloren gegangene Teile. Bei Ihrer Ankunft holen Sie Ihren Kinderwagen vom Gepäckband ab. Tipp: Nehmen Sie ein Tragetuch oder eine Tragetasche mit, um Ihr Baby bequem zum Gate zu tragen.
Haben Sie einen Kinderwagen, der mehr als 10 kg wiegt? Dann können Sie diesen trotzdem mitnehmen. Wir verrechnen dies mit dem Gewicht, das Sie als erwachsener Reisender als Aufgabegepäck gebucht haben.
Beispiel: Sie haben 20 kg Aufgabegepäck gebucht. Ihr Kinderwagen wiegt insgesamt 13 kg. Wir ziehen 3 kg von Ihrem Aufgabegepäck ab. Sie dürfen dann insgesamt 17 kg an eigenem Aufgabegepäck mitnehmen.
Schirmbuggy, Reisebuggy oder Babyschale
Ein faltbarer Schirmbuggy, ein Reisebuggy oder eine Babyschale, die nicht mehr als 10 kg wiegt, darf bis zum Gate mitgenommen werden. Am Gate nehmen wir diese für den Transport im Gepäckraum in Empfang. Bei Ihrer Ankunft steht Ihr Buggy oder Ihre Trageschale wieder am Gepäckband bereit.
Möchten Sie Ihren Buggy in der Kabine mitnehmen? Buchen Sie in diesem Fall gegen Gebühr ein zusätzliches Kabinengepäckstück. Das ist bei der Buchung oder über Mein Transavia möglich. Vergewissern Sie sich, dass der Reisebuggy die zulässigen Maße einhält: 55 x 35 x 25 cm. Nachfolgend sehen Sie einen zusammenklappbaren Schirmbuggy, den Sie bis zum Gate mitnehmen können, und einen Kinderwagen, den Sie am Check-in-Schalter aufgeben müssen.
Kindertrolley, -koffer oder BedBox
Reisen Sie mit einem Kindertrolley, -koffer oder einer BedBox? Prüfen Sie in diesem Fall sorgfältig die Maße. Ist der Kinderkoffer kleiner als 40 x 30 x 20 cm (einschließlich Räder und Griffe)? Dann kann der Koffer kostenlos mit an Bord genommen werden. Sie legen ihn unter den Sitz vor Ihnen. Die gleichen Regeln gelten für sogenannte „BedBoxes“ (Aufsitzkoffer, die Sie an Bord in ein Kinderbett verwandeln). Ist der Koffer größer? Dann fällt er unter kostenpflichtiges Kabinengepäck. Kabinengepäck können Sie ganz einfach während der Buchung oder später bei Mein Transavia hinzufügen.
