Richtlinien und Tarife
Allgemeine Informationen
Die übliche Freigepäckmenge ist stets auf dem Ticket oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Unter anderem gemäß dem Übereinkommen von Montreal haftet transavia.com nur begrenzt für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck. Deshalb empfehlen wir Ihnen, jederzeit eine Reise- und Gepäckversicherung abzuschließen. Schlecht verpackte Gepäckstücke und/oder zerbrechliches Gepäck werden nicht akzeptiert.
Zulässige Freigepäckmengen
Die Freigepäckmenge für Aufgabegepäck beträgt bei Flügen von transavia.com maximal 20 kg pro Person. Für ein Kind unter 2 Jahren gilt eine Freigepäckmenge von 10 kg, inklusive Buggy und/oder Maxi-Cosi. Für Aufgabegepäck über 20 kg gilt ein Tarif von € 9,- pro Kilogramm pro Einfachflug. Bei Abflug ab Amsterdam Airport Schiphol und Rotterdam Airport darf ein Gepäckstück nicht schwerer sein als 32 kg. Fliegen Sie ab einem anderen Flughafen, setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit dem betreffenden Flughafen in Verbindung.
Handgepäck
Sie dürfen Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Pro Person ist folgendes Handgepäck zulässig:
- 1 Handtasche, die höchstens 5 kg wiegen und maximal eine Größe von (L x B x H) 55 cm x 35 cm x 25 cm aufweisen darf. Diese Handtasche darf einen Laptop enthalten.
- 1 Jacke/Mantel
- 1 Regenschirm oder Spazierstock
- 1 Foto- oder Filmkamera in handlichem Format
- Lektüre für die Dauer des Flugs
Bitte beachten! Wenn das Handgepäck die oben aufgeführten Grenzen für Abmessungen und/oder Gewicht überschreitet, wird es nicht als solches akzeptiert und als im Frachtraum zu beförderndes Aufgabegepäck betrachtet.
Aufgabegepäck (Großgepäck)
Unter üblicherweise zulässigem Aufgabegepäck wird Folgendes begriffen:
- Sorgfältig verpacktes Aufgabegepäck (darunter Koffer, Tasche, Rucksack)
- Buggy, Kinderwagen, Maxi-Cosi. Bitte beachten! Nur ein zusammenklappbarer, leichtgewichtiger Regenschirmbuggy (5-7 kg) darf bis zum Flugzeug mitgenommen werden. Alle sonstigen Buggys und Kinderwagen werden am Check-in-Schalter angenommen.
- Elektrische (Haushalts-)Geräte
- Musikinstrumente
- Kite-, Wake-, Wave- und Boogieboards (kleiner als 1,65 m)
- Tauchausrüstung (darunter leere Tauchflaschen, Tauchweste, Flossen, Atemregler, Maske, Harpune (ohne Stickstoff), Unterwasserlampe (vorausgesetzt, die Batterie oder die Birne wurde entfernt)
- Nordic-Walking-Stöcke, gut verpackt in einem Köcher oder einer Tasche
- Medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehböcke und Gehstützen; kostenlos bis maximal 15 kg pro Person
- Medizinisches Gepäck wie Diätnahrung und medizinische Geräte; kostenlos bis maximal 15 kg pro Person – vorausgesetzt, dies wurde zuvor beim transavia.com-Callcenter angemeldet und es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor.
- (Nicht) motorisierte Rollstühle. Die Mitnahme ist kostenlos – vorausgesetzt, dies wurde zuvor beim transavia.com-Callcenter angemeldet.
Tipp: Bringen Sie an der Innen- und Außenseite Ihres Gepäcks immer Adressaufkleber an. Ihre Reise- und Versicherungspapiere, Ihre Medikamente, Ihren Reisepass und sonstige Wertgegenstände sollten Sie niemals in Ihren Koffer packen, sondern immer im Handgepäck mit sich führen.
Übergepäck
Wenn Sie mehr Gepäck bei sich haben als die zulässige Freigepäckmenge, werden Ihnen für das Übergepäck Kosten in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen € 9,- pro Kilogramm pro Einfachflug.
