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Richtlinie über den Zugriff auf Dienste und die Verteilung der Zugriffsberechtigungen

1. Einleitung

1.1. In dieser Richtlinie über den Zugriff auf die Dienste und die Verteilung der Zugriffsberechtigungen („Richtlinie“) ist beschrieben, wie die digitalen Umgebungen von Transavia genutzt werden dürfen und wie auf die über diese Umgebungen bereitgestellten Informationen zugegriffen werden kann. Transavia stellt bestimmte Informationen, darunter Tarife, Flugpläne, Verfügbarkeiten und damit zusammenhängende Inhalte („Transavia-Daten“), über verschiedene, von Transavia betriebene oder kontrollierte Online-Umgebungen („Kanäle“) bereit. Diese Kanäle bestehen aus öffentlich zugänglichen digitalen Diensten, wie z. B. unserer Website und unserer mobilen Anwendung, die für einzelne Kunden zur persönlichen Nutzung bestimmt sind („Verbraucherkanäle“), und separat gepflegten Schnittstellen, die für die gewerbliche oder professionelle Nutzung bestimmt sind („designierte Zugriffskanäle“).

1.2. In dieser Richtlinie ist festgelegt, dass die Buchung und Interaktion mit den Transavia-Diensten über die Verbraucherkanäle ausschließlich Verbrauchern vorbehalten ist. Professionellen oder kommerziellen Parteien, zu denen Online-Reisebüros, Distributoren, Technologieanbieter, Aggregatoren, Metasearch-Plattformen und andere kommerzielle oder organisatorische Entitäten („Professionelle Nutzer“) gehören, ist der Zugriff auf Transavia-Daten über die Verbraucherkanäle nicht gestattet – weder direkt noch indirekt, auch nicht über in ihrem Namen handelnde Dritte oder andere Systeme, Dienste oder technische Lösungen. Professionellen Nutzern ist der Zugriff auf die Transavia-Daten ausschließlich über die designierten Zugriffskanäle gestattet.
 

2. Nutzung von Känalen

2.1. Die Verbraucherkanäle werden ausschließlich für die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung durch einzelne Kunden bereitgestellt. Diese Kanäle können von Verbrauchern genutzt werden, um nach Flügen zu suchen, Tarife und Verfügbarkeit zu prüfen, persönliche Buchungen vorzunehmen und zu verwalten sowie auf allgemeine Informationen zu ihrer Reise zuzugreifen.

2.2. Professionellen Nutzern ist es nicht gestattet, die Verbraucherkanäle für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Dies umfasst den Zugriff auf, die Erhebung, Abfrage, Extraktion oder anderweitige Nutzung von Transavia-Daten über die Verbraucherkanäle, sei es manuell oder durch automatisierte oder technische Mittel, einschließlich Skripte, Bots, Crawlern oder ähnlicher Technologien, es sei denn, eine solche Nutzung wurde von Transavia ausdrücklich genehmigt.

2.3. Professionelle Nutzer dürfen nur über designierte Zugriffskanäle mit Transavia-Daten interagieren, sofern sie gemäß einer gültigen Vereinbarung mit Transavia dazu berechtigt sind. Der Zugriff auf Transavia-Daten über andere Kanäle ist strengstens untersagt.

2.4. Nutzer aller Kanäle – ob Verbraucher oder Gewerbetreibende – müssen sicherstellen, dass der Betrieb, die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Kanäle durch ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen außerdem alle Anweisungen, technischen Standards und Nutzungsbeschränkungen von Transavia einhalten.

2.5. Transavia behält sich das Recht vor, den Zugriff auf einen Kanal zu beschränken oder zu sperren, sofern die Nutzung gegen diese Richtlinie verstößt oder dadurch Störungen oder Unterbrechungen der Systeme, der Dienste oder des Geschäftsbetriebs von Transavia verursacht werden.
 

3. Bestimmungen über den Zugriff

3.1. Der Zugriff auf Kanäle und Transavia-Daten ist nur in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und allen zusätzlichen Bedingungen, die von Transavia festgelegt werden können, gestattet. Professionellen Nutzern ist der Zugriff auf Transavia-Daten nicht gestattet, es sei denn, sie verfügen über eine besondere Genehmigung von Transavia.

3.2. Professionellen Nutzern ist der Zugriff auf Transavia-Daten nur über die designierten Zugriffskanäle gestattet. Diese Kanäle bestehen entweder aus: 
3.2.1. einer Programmierschnittstelle, die von Transavia im Rahmen eines schriftlichen Vertrags über die Nutzung dieser Schnittstelle („API-Vertrag“) zur Verfügung gestellt wird; oder
3.2.2. einem technischen Vermittler, mit dem Transavia einen Vertrag über die Bereitstellung des Zugriffs auf Transavia-Daten oder die Verteilung von entsprechenden Zugriffsberechtigungen abgeschlossen hat.

3.3. Professionelle Nutzer sind zur Einhaltung aller technischen, kommerziellen und funktionalen Einschränkungen, die im geltenden API-Vertrag oder in den Bedingungen für den Zugriff über den jeweiligen technischen Vermittler enthalten sind, verpflichtet. Der Zugriff außerhalb des genehmigten Anwendungsbereichs ist nicht gestattet.

3.4. Der Zugriff auf einen Kanal oder auf Transavia-Daten kann von Transavia geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn dies zum Schutz seiner Systeme, Daten oder geschäftlichen Interessen erforderlich ist oder wenn ein tatsächlicher oder vermuteter Verstoß gegen diese Richtlinie vorliegt.
 

4. Richtlinien und Anforderungen betreffend die Anzeige von Preisen und Informationen

4.1. Professionelle Nutzer müssen alle Tarife, Flugpläne, Verfügbarkeiten und Zusatzleistungen so darstellen, dass sie die von Transavia über den betreffenden designierten Zugriffskanal bereitgestellten Daten genau entsprechen. Informationen dürfen nicht verändert, verborgen oder in irreführender Weise dargestellt werden.

4.2. Wenn Tarife oder Serviceleistungen von Transavia angezeigt werden, muss für den Kunden eindeutig erkennbar sein, dass der Flug von Transavia durchgeführt wird.

4.3. Professionelle Nutzer müssen ihre Preise auf transparente Weise darstellen. Alle von Transavia angegebenen Pflichtgebühren, -steuern und -abgaben müssen im angezeigten Tarif enthalten sein. Optionale Serviceleistungen müssen deutlich ausgewiesen und mit Preisen versehen sein, die den Angaben von Transavia entsprechen.

4.4. Professionelle Nutzer dürfen keine zusätzlichen Preise, Gebühren oder Entgelte für Transavia-Tarife oder -Serviceleistungen festlegen oder Serviceleistungen als Teil des Transavia-Angebots präsentieren, sofern diese Preise oder Serviceleistungen nicht ausdrücklich von Transavia bereitgestellt oder genehmigt wurden. Alle Gebühren oder Serviceleistungen, die von einem professionellen Nutzer angeboten werden, müssen eindeutig als eigene gekennzeichnet sein und dürfen nicht zu Verwirrung hinsichtlich des Umfangs der Transavia-Serviceleistungen führen.

4.5. Jegliche Nutzung von Transavia-Daten muss den geltenden rechtlichen Bestimmungen von Transavia entsprechen, einschließlich der Beförderungsbedingungen, der Datenschutzerklärung, der rechtlichen Hinweise, des Haftungsausschlusses und aller zusätzlichen Bedingungen, die über den betreffenden designierten Zugriffskanal bereitgestellt werden. Professionelle Nutzer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kunde erforderlichenfalls über diese Richtlinien informiert wird. So muss beispielsweise der mit dem betreffenden Tarif oder der betreffenden Serviceleistung zusammenhängende geltende Beförderungsvertrag von Transavia deutlich angegeben oder verlinkt werden.

4.6. Professionelle Nutzer sind zur Einhaltung der technischen Richtlinien von Transavia in Bezug auf Datenabruf, Caching und Aktualisierungsraten verpflichtet. Um die Systemstabilität zu gewährleisten, darf die Abfragequote 500 API-Abfragen pro Buchung nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Quote berechnet Transavia 0,01 EUR pro zusätzliche Abfrage. Transavia bietet eine Caching-Lösung, um eine effiziente Datennutzung zu unterstützen und unnötige Abfragen zu reduzieren.

4.7. Wenn ungenaue oder veraltete Transavia-Daten angezeigt werden, muss der professionelle Nutzer diese unverzüglich korrigieren. Transavia kann den Zugriff einschränken, aussetzen oder widerrufen, wenn ungenaue Preisangaben oder Informationen zur Verfügbarkeit bestehen bleiben oder wenn Transavia-Daten in einer Weise dargestellt werden, die mit dieser Richtlinie nicht vereinbar ist.
 

5. Anforderungen an Kundeninformationen

5.1. Professionelle Nutzer müssen sicherstellen, dass alle von Transavia für die Erstellung und Verwaltung einer Buchung erforderlichen Kundeninformationen korrekt, vollständig und in den von Transavia vorgegebenen Formaten bereitgestellt werden. Dazu gehören mindestens der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Kunden.

5.2. Professionelle Nutzer dürfen die Kontaktdaten des Kunden nicht durch eigene ersetzen, es sei denn, dies wurde von Transavia ausdrücklich genehmigt. Die Kontaktinformationen des Kunden müssen es Transavia ermöglichen, betriebliche und sicherheitsrelevante Mitteilungen direkt an den Kunden zu senden.

5.3. Professionelle Nutzer sind verpflichtet, alle Kundenanfragen, Aktualisierungen und Anfragen nach besonderen Serviceleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anfragen nach Betreuung, Änderungen der Passagierdaten und alle anderen Informationen, die sich auf die Reise des Kunden auswirken können, unverzüglich an Transavia weiterzuleiten.

5.4. Kundeninformationen, die Transavia zur Verfügung gestellt werden, müssen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften erhoben und weitergegeben werden und müssen mit der Datenschutzerklärung von Transavia übereinstimmen. Professionelle Nutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Kunden darüber informiert werden, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, und sie sind verpflichtet, alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen.

5.5. Sofern dies aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist, können von Transavia zusätzliche Datenelemente oder Anforderungen an die Validierung festgelegt werden. Professionelle Nutzer müssen diese Anforderungen innerhalb der von Transavia mitgeteilten Fristen umsetzen.
 

6. Datenschutz

6.1. Professionelle Nutzer müssen alle personenbezogenen Daten, die sie über einen designierten Zugriffskanal erhalten, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Transavia behandeln.

6.2. Personenbezogene Daten dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die der Zugriff gewährt wurde, und nur insoweit dies für die Erbringung der autorisierten Dienstleistungen erforderlich ist. Jede andere Verwendung ist unzulässig.

6.3. Professionelle Nutzer müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der im Zusammenhang mit Transavia-Daten verarbeiteten personenbezogenen Daten treffen und Transavia unverzüglich über alle Vorfälle informieren, die diese Daten gefährden könnten.
 

7. Durchsetzung

7.1. Transavia kann die Nutzung aller Kanäle und Transavia-Daten überwachen, um die Einhaltung dieser Richtlinie und aller geltenden Vereinbarungen oder Bedingungen sicherzustellen.

7.2. Im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Nichteinhaltung durch einen Nutzer kann Transavia alle Maßnahmen ergreifen, die es zum Schutz seiner Systeme, Daten und geschäftlichen Interessen für erforderlich hält. Im Rahmen solcher Maßnahmen kann der Zugriff auf einen Kanal oder auf Transavia-Daten mit oder ohne vorherige Ankündigung von Transavia beschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden.

7.3. Professionelle Nutzer müssen bei allen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Transavia-Daten oder -Kanälen mit Transavia kooperieren, einschließlich der Bereitstellung angemessener Informationen, die zur Beurteilung oder Behebung des Problems erforderlich sind.

7.4. Transavia kann von professionellen Nutzern verlangen, jegliches Verhalten oder technische Implementierungen, die nicht mit dieser Richtlinie vereinbar sind, unverzüglich zu korrigieren. Werden die Korrekturen nicht innerhalb der von Transavia festgelegten Fristen vorgenommen, kann Transavia zusätzliche Beschränkungen auferlegen oder die entsprechenden Zugriffsrechte kündigen.

7.5. Nichts in dieser Richtlinie schränkt das Recht von Transavia ein, vertragliche Rechtsmittel geltend zu machen oder rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Missbrauch von Transavia-Daten oder -Kanälen zu Schäden führt oder ein erhebliches Risiko für Transavia, seine Systeme oder seine Kunden darstellt.
 

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Diese Richtlinie kann von Transavia jederzeit geändert oder aktualisiert werden. Die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung ist die gültige Fassung. Die fortgesetzte Nutzung oder der fortgesetzte Zugriff auf einen Kanal oder auf Transavia-Daten nach einer Änderung gilt als Einverständnis mit den aktualisierten Richtlinien.

8.2. Diese Richtlinie gilt neben den Beförderungsbedingungen, der Datenschutzerklärung, den rechtlichen Hinweisen, dem Haftungsausschluss und anderen veröffentlichten Richtlinien von Transavia. Im Falle von Unstimmigkeiten haben für professionelle Nutzer die Bestimmungen des geltenden Vertrags oder der kanalspezifischen Dokumentation Vorrang.

8.3. Eine Säumnis oder Verzögerung seitens Transavia bei der Durchsetzung irgendeines Teils dieser Richtlinie stellt keinen Verzicht auf seine Rechte dar und hindert Transavia nicht daran, die Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

8.4. Alle Warenzeichen, Logos, Bestandteile des Markenauftritts und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalte von Transavia, die in den Kanälen oder in Transavia-Daten enthalten sind, bleiben das ausschließliche Eigentum von Transavia oder seinen Lizenzgebern. Nutzer dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch Transavia keine Markenzeichen oder urheberrechtlich geschützten Materialien von Transavia verwenden, kopieren, reproduzieren, anzeigen oder darauf verweisen. Die Verwendung des Markenzeichens von Transavia darf Kunden nicht in die Irre führen oder eine Unterstützung, Zugehörigkeit oder Förderung durch Transavia suggerieren, es sei denn, eine solche Genehmigung wurde ausdrücklich erteilt.

8.5. Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben alle anderen Bestimmungen vollumfänglich gültig und wirksam.

8.6. Diese Richtlinie unterliegt dem Recht der Niederlande. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Richtlinie, den Kanälen oder der Nutzung von Transavia-Daten ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts in Amsterdam, sofern aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgeschrieben ist.

 

Dezember 2025