Verbundenes Reisearrangement
Wenn Sie über unsere Webseite oder einen Link in einer E-Mail innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung ein von diesen Dritten angebotenes Produkt kaufen, wird dieses Produkt Bestandteil eines verbundenen Reisearrangements.
Auf unserer Website sind dann folgende Informationen aufgeführt:
Wenn Sie über diesen Link/diese Links ergänzende Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub buchen, können Sie KEINE für Paketreisen bestehenden Rechte aufgrund EU-Richtlinie 2015/2302 geltend machen.
Transavia ist daher für die ordentliche Ausführung dieser ergänzenden Reiseleistungen nicht verantwortlich. Im Falle eines Problems wenden Sie sich bitte an den betreffenden Dienstleister.
Wenn Sie jedoch spätestens 24 Stunden nach Empfang dieser Bestätigung von Transavia über diese(n) Link/Links ergänzende Reiseleistungen buchen, werden diese Reisedienstleistungen Bestandteil eines verknüpften Reisearrangements. In dem Fall verfügt Transavia über die konform EU-Recht vorgeschriebene Sicherheit, die von Ihnen an Transavia gezahlten Beträge für Dienstleistungen, die infolge der Insolvenz von Transavia nicht erteilt wurden, zurück zu überweisen und Sie bei Bedarf zu repatriieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Falle der Insolvenz des betreffenden Dienstleisters keine Rückzahlung erfolgt.
Transavia hat die Insolvenzsicherung von die Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) decken lassen.
Wenn Dienstleistungen aufgrund von Insolvenz von Transavia nicht erteilt werden, können Reisende mit dieser Entität oder gegebenenfalls mit der zuständigen Autorität Kontakt aufnehmen. Bitte wenden Sie sich an diese Instanz, wenn die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen infolge der Insolvenz von Transavia nicht erteilt werden.
Wichtiger Hinweis: Dies Sicherheit im Insolvenzfall gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Transavia, die trotz der Insolvenz von Transavia ausgeführt werden können.
EU-Richtlinie 2015/2302, wie in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt