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Flugstornierung

Wir setzen alles daran, Sie an Ihr Ziel zu bringen. Leider kann es dennoch passieren, dass Ihr Flug annulliert wird. Das ist natürlich sehr ärgerlich. In diesem Fall können Sie Ihr Ticket umbuchen oder sich das Geld rückerstatten lassen. Die dafür geltenden Vorschriften sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Flug annulliert wurde.

Was passiert, wenn Ihr Flug annulliert wird? Wenn Ihr Transavia-Flug annulliert wird, haben Sie die Wahl zwischen einer Rückerstattung und einem Alternativflug. Manchmal haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung. Die Regeln dafür sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Wenn Ihr Flug annulliert wird, kann Transavia Ihnen das Geld zurückerstatten. Das gilt allerdings nur für den Flug, der annulliert wurde. Sie können auch den nächsten verfügbaren Flug wählen oder Ihr Ticket auf den nächsten vergleichbaren Transavia-Flug an einem späteren Datum Ihrer Wahl umbuchen lassen. Wenn wir Ihren Flug annullieren und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung seitens Transavia haben, richtet sich die Höhe des Betrags nach der Dauer des Fluges. Wurde Ihr Flug annulliert und Sie entscheiden sich, Ihren Flug umzubuchen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Müssen Sie wegen des annullierten Fluges länger am Zielort bleiben? Dann erstatten wir Ihnen die Hotelkosten. Wird Ihr Flug am Tag des Abflugs annulliert, begeben Sie sich bitte zum Serviceschalter am Flughafen oder kontaktieren Sie unser Servicecenter.