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Welche Vorschriften gelten für Flüssigkeiten?

Die Vorschriften für Flüssigkeiten in Ihrem Hand- und Kabinengepäck:

  • Sie können Flüssigkeiten in Behältern von maximal 100 ml pro Stück mitnehmen.
  • Die Packungen müssen zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter verpackt werden.
  • 1 Plastikbeutel pro Person.
  • Mit Flüssigkeiten sind gemeint:
    • Wasser und andere (alkoholische) Getränke, Sirup und Suppe. Getränke, die Sie nach der Sicherheitskontrolle kaufen, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
    • Parfum, Gele, Cremes, Lotionen und Sonnenschutzmittel;
    • Toilettenartikel und Make-up, darunter Zahnpasta, Shampoo, Deodorant (auch Deoroller), Lippenstift und Nagellack.

Vorschriften für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck:

Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml dürfen in unbegrenzter Menge im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einige Flüssigkeiten zu den verbotenen Gegenständen gehören. Diese dürfen Sie auf keinen Fall in Ihrem Gepäck mitführen.

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