Zum Hauptinhalt

Welche Betreuung bietet Transavia für mein alleinreisendes Kind?

Um ein alleinreisendes Kind sicher an den Zielort zu bringen, bietet Transavia eine Betreuung an. Unser Boden- und Kabinenpersonal begleitet Ihr Kind vom Abflughafen bis zur Person, die Ihr Kind in der Ankunftshalle am Zielort abholt. Die Reise Ihres Kindes beginnt am Flughafen und verläuft wie folgt:

  • Sie melden sich zusammen mit Ihrem Kind 2 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter und unterzeichnen ein Übergabeprotokoll. Sie können danach bis zum Zoll mitgehen. Nach der Zollabfertigung begleitet unser Bodenpersonal Ihr Kind zum Flugzeug. Es ist wichtig, dass Sie am Flughafen bleiben, bis das Flugzeug abgeflogen ist. Falls der Flug unerwartet annulliert werden sollte, sind Sie dann noch in der Nähe und können Sie sich um Ihr Kind kümmern.
  • Ihr Kind erhält einen Gutschein. Damit kann es sich während des Fluges etwas aus der Speisekarte aussuchen. Der Wert des Gutscheins beträgt 6 € bei Flügen mit einer HV-Nummer und 8,50 € bei Flügen mit einer TO-Nummer.
  • Am Reiseziel angekommen, übergibt die Besatzung Ihr Kind an eine(n) Kollegin/Kollegen auf dem Flughafen.
  • Am Flughafen wird Ihr Kind von einer Person im Alter ab 16 Jahren oder älter abgeholt. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Abholung im Voraus gut planen, ansonsten muss Ihr Kind aus Sicherheitsgründen wieder mit dem Rückflug zurückfliegen.
  • Die Person, die Ihr Kind abholt, muss am Zielflughafen anwesend sein, wenn das Flugzeug gelandet ist und in der entsprechenden Ankunftshalle warten. Unser Kollege am Flughafen kontrolliert den Personalausweis oder den Reisepass der abholenden Person, bevor Ihr Kind übergeben wird. Die abholende Person unterschreibt, dass sie Ihr Kind abgeholt hat.

Hinweis!

Wenn Ihr Kind (unter 18 Jahren) allein reist, ist bei der Grenzkontrolle in vielen Fällen eine Einverständniserklärung erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Formular haben, sonst kann Ihr Kind den Flug nicht antreten. Wir empfehlen Ihnen, auf der Website der zuständigen Behörde des Ziellandes nachzuschauen, welche Dokumente für Ihr Kind genau benötigt werden.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden?

Wir helfen Ihnen gerne!