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Welche Vorschriften gelten für die Reisedokumente von Haustieren?

Ihr Haustier muss einen Ausweis haben, und zwar einen so genannten Heimtierausweis. Dieser muss von einem zuständigen Tierarzt ausgestellt sein. Der Ausweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Tollwutimpfungen Ihr Haustier muss mindestens 21 Tage vor Abflug geimpft worden sein.
  • Die Richtlinien zur Gesundheitserklärung variieren je nach Land. Wenn Sie die Vorschriften Ihres Reiseziels erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das Konsulat oder die Botschaft des betreffenden Landes.

Für Reisen innerhalb des französischen Streckennetzes ist ein Heimtierausweis vorgeschrieben.

Damit Sie mit Ihrem Haustier fliegen können, muss dieses mit einem elektronischen Identifikationssystem (Transponder) gechipt sein. Hat Ihr Haustier eine Tätowierung an einer gut sichtbaren Stelle, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde? Dann darf Ihr Haustier innerhalb der Europäischen Union auch mit dieser Tätowierung reisen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Malta fliegen, muss 5 Tage bis 24 Stunden vor Abflug eine Behandlung gegen Bandwurm stattgefunden haben.

Ebenso sollten Sie, wenn Sie aus der Türkei einreisen, die Bedingungen für die Einfuhr von Tieren aus diesem Land sorgfältig lesen: https://tr.ambafrance.org/Animaux-3721#:~:text=Le%20site%20du%20minist%C3%A8re%20turc,v%C3%A9t%C3%A9rinaire%20de%20bonne%20sant%C3%A9%20r%C3%A9cent.

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