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Benötigt mein Servicehund einen Tier-Reisepass und Impfungen?

Auch Ihr Servicehund muss einen Ausweis haben und zwar einen ‚Heimtierausweis‘. Dieser muss von einem zuständigen Tierarzt ausgestellt sein. Der Ausweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Tollwutimpfungen
    Ihr Servicehund muss mindestens 21 Tage vor Abflug geimpft worden sein.
  • Die Rubrik „klinische Untersuchung“ muss ausgefüllt sein.
    Hierin gibt der Tierarzt an, dass Ihr Servicehund als gesund erklärt ist.

Damit Sie mit einem Servicehund fliegen können, muss dieser mit einem elektronischen Identifikationssystem (Transponder) gechipt sein.

Hinweis: fliegen Sie nach Malta? Dann ist ein ergänzender Bluttest zur Tollwutantikörperbestimmung (Tollwuttiter) notwendig.

Tipps:

Haben Sie Zweifel über die Gültigkeit des Ausweises für Ihren Servicehund? Bitte kontaktieren Sie Ihren Tierarzt, er kann Ihnen mehr darüber erzählen.

  • Kümmern Sie sich immer geraume Zeit vorher um Impfungen und Reisedokumente.
  • Nehmen Sie geraume Zeit vor Abflug Kontakt mit der Botschaft Ihres Ziellandes auf. Dort erhalten Sie nähere Informationen über eventuell abweichende Vorschriften oder Quarantänebestimmungen.
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