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Welche Vorschriften gelten für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck?

In Ihrem Aufgabegepäck dürfen Sie Flüssigkeiten in unbegrenzter Menge mitführen, sofern sie nicht entflammbar sind oder eine Gefahr darstellen können. Flüssigkeiten im Aufgabegepäck dürfen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 Millilitern mitgeführt werden.

Was sind Flüssigkeiten?
Unter Flüssigkeiten verstehen wir Gels, Cremes, Lotionen, Salben, Pasten und Aerosole (Spraydosen). Zu den Flüssigkeiten zählen auch elektronische Flüssigkeiten für E-Zigaretten und Verdampfer, Wasser, Erfrischungsgetränke, Säfte, alkoholische Getränke, Sirup und Suppe.

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