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Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

Ja, Sie können Ihr (Klapp-)Fahrrad mitnehmen. Für die Beförderung Ihres Fahrrads gelten allerdings einige Sicherheitsvorschriften.

  • Ihr Fahrrad muss sich in einem Fahrradkoffer oder einem Karton befinden. Das Fahrrad und die Verpackung dürfen zusammen maximal 23 kg wiegen und nicht größer sein als 300 cm (Länge + Breite + Höhe).
  • Aufgrund des Drucks an Bord sollten die Reifen Ihres Fahrrads leer oder fast leer sein.
  • Die Pedale müssen hochgeklappt oder demontiert werden.
  • Der Lenker muss in Längsrichtung gedreht werden.

Wichtiger Hinweis: Sollte das Fahrrad diese Bedingungen nicht erfüllen, können wir es leider nicht transportieren.

E-Bikes werden nicht akzeptiert.

Fahrradpumpe und Gaskartuschen

Sie dürfen eine Fahrradpumpe und Gaskartuschen (CO2-Kartuschen) mit an Bord nehmen. Bitte melden Sie dies jedoch bei der Buchung, entweder über Mein Transavia oder über das Servicecenter. Berücksichtigen Sie dabei folgende Bedingungen:

  • Die Fahrradpumpe darf keine Kartusche enthalten. Ferner müssen Fahrradpumpe und Kartuschen separat transportiert werden.
  • Pro Person dürfen Sie bis zu 4 kleine Gaskartuschen mit einer maximalen Kapazität von 50 ml mitführen.
  • Die Gaskartuschen können sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Nehmen Sie die Gaskartuschen im Handgepäck mit? Dann gelten die Patronen als Flüssigkeiten und werden als solche gezählt.

Gebühr Fahrrad
Ab 52 € pro einfachen Flug je nach Ihrem Flugplan

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