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Darf ich meine Wintersportausrüstung mitnehmen?

Fliegen Sie in den Wintersporturlaub? Nehmen Sie Ihre Skier, Ihr Snowboard oder Ihren Schlitten als Aufgabegepäck mit. Fügen Sie Ihre Wintersportausrüstung bei der Buchung hinzu oder erledigen Sie das später über Mein Transavia.

Was dürfen Sie mitnehmen?

Ihre Wintersportausrüstung darf insgesamt nicht mehr als 15 kg wiegen und kann bestehen aus: 

  • 1 paar Ski + 1 Paar Schuhe + 1 Paar Stöcke + Skihelm
  • 1 Snowboard + 1 Paar Schuhe + Skihelm
  • 1 Schlitten von maximal 120 x 50 x 40 cm + Skihelm

Was kostet das?

Die folgenden Tarife gelten, wenn Ihre Flugnummer mit HV beginnt:

Tarif für einfachen Flug
(online)

Tarif für einfachen Flug
(auf dem Flughafen)

Ab € 42

Ab € 45

Der folgende Tarif gilt, wenn Ihre Flugnummer mit TO beginnt:

Tarif für einfachen Flug 

Ab € 50


Tipps für eine problemlose Reise

Geben Sie Ihr Gepäck rechtzeitig auf

Wintersportausrüstung muss extra kontrolliert werden, also sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig am Flughafen sind. Prüfen Sie, wann die Check-in-Schalter geöffnet sind, um sicherzustellen, dass Ihre Ausrüstung pünktlich am Flugzeug abgeliefert wird. 

Nehmen Sie nur Skischuhe mit? 

Diese sind auch in Ihrem Kabinengepäck erlaubt, solange sie die maximalen Abmessungen und das Gewicht nicht überschreiten. Kabinengepäck können Sie während der Buchung Ihres Fluges oder später über Mein Transavia auswählen. 

Lawinenairbag

Sie können auch einen Lawinenairbag mitnehmen. Dieser muss mit einem eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus (mit maximal 200 mg Nettogewicht eines Explosivstoffes der Unterklasse 1.4 S und mit weniger als 250 ml verdichtetem Gas der Unterklasse 2.2) ausgestattet sein. Der Rucksack muss gut verpackt sein und darf nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden. Die Airbags im Rucksack müssen mit einem Überdruckventil ausgestattet sein.

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