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Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug annulliert wurde?

Es kann vorkommen, dass wir einen Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ streichen müssen. Dies sind Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben. Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Streiks, schlechtes Wetter, Sicherheitsprobleme und unerwartete Flugsicherheitsmängel.

Wenn wir Ihren Flug annullieren und es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, es sei denn:

  • Wir haben Sie mindestens 2 Wochen vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Annullierung Ihres Fluges informiert.
  • Wir haben Sie zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Annullierung Ihres Fluges informiert und wir haben Ihnen einen anderen Flug zu Ihrem Zielort angeboten, wobei die neue Abflugzeit nicht mehr als 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des annullierten Fluges und die neue Ankunftszeit nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit liegt.
  • Wir haben Sie innerhalb von 7 Tagen vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Annullierung Ihres Fluges informiert und wir haben Ihnen einen anderen Flug zu Ihrem Zielort angeboten, wobei die neue Abflugzeit nicht mehr als 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit des annullierten Fluges und die neue Ankunftszeit nicht mehr als 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit liegt. 

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt der Betrag von der Dauer des betreffenden Fluges ab: 

  • 250 € 
    Für Flüge mit einer Entfernung von weniger als 1500 km 
  • 400 €
    Für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1500 km 
  • 400 €
    Für andere Flüge mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km 
  • 600 €
    Für Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km 

Wenn wir Ihnen einen alternativen Flug anbieten, dürfen wir die Entschädigungszahlung halbieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ankunftszeit des neuen Fluges nicht mehr von der geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges abweicht als unten angegeben:  

  • Flüge mit einer Entfernung bis zu 1500 km: 2 Stunden 
  • Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1500 km sowie Flüge außerhalb der EU mit einer Entfernung von 1500 bis 3500 km: 3 Stunden 
  • Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km: 4 Stunden 

Die Entschädigung wird nicht am Flughafen gezahlt. Mit Bezug auf die Entschädigung kontaktieren Sie uns bitte über das Online-Kontaktformular.

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