Was sind die Vorschriften für Parfum und Make-up in Ihrem Hand- und Kabinengepäck?
Für Parfum und flüssiges Make-up wie Lipgloss, Eyeliner und Nagellack gelten die gleichen Vorschriften wie für andere Flüssigkeiten. Sie dürfen diese Produkte in Ihrem Hand- und Kabinengepäck mitführen, wenn sie sich in Behältern von jeweils höchstens 100 Millilitern befinden. Insgesamt dürfen Sie maximal 1 Liter Flüssigkeiten mitnehmen.
Parfum mit mehr als 100 Millilitern Inhalt
Parfum in Behältern mit einem Volumen von mehr als 100 Millilitern pro Stück muss als Aufgabegepäck aufgegeben werden. Sie kaufen Ihr Parfum am Flughafen nach der Sicherheitskontrolle? Dann dürfen Sie es im Hand- oder Kabinengepäck mitnehmen.
Festes Make-up
Festes oder pudriges Make-up wie Highlighter, Rouge, Lidschatten und Lidstifte sind im Hand- oder Kabinengepäck immer erlaubt.
Praktische Verpackungen
Sie möchten Ihre Lieblingsprodukte für die Körperpflege lieber in die Kabine mitnehmen? In diesem Fall gibt es die praktischen Reisefläschchen. Sie sind transparent, nachfüllbar und in Größen bis zu 100 Millilitern erhältlich.
Hier erfahren Sie, wie viel Gepäck Sie in der Kabine mitnehmen können.