Kann ich an Bord persönliche Begleitung erhalten?
Transavia verfügt selbstverständlich über qualifiziertes Kabinenpersonal. Das Kabinenpersonal kann Ihnen weder beim Essen, bei der Körperpflege oder bei der Verabreichung von Medikamenten behilflich sein, noch kann es Sie heben oder tragen. Benötigen Sie jedoch eine derartige Betreuung? Dann müssen Sie mit einer persönlichen Begleitperson mit einem Mindestalter von 16 Jahren reisen, die Ihnen während des Flugs zur Seite stehen kann. Dies ist notwendig, wenn:
- Sie eine geistige Behinderung oder eine Entwicklungsstörung haben, die Sie daran hindert, den Sicherheitsinstruktionen des Kabinenpersonals zu folgen und diese auszuführen;
- Sie sehbehindert, blind und/oder taub sind, so dass Sie nicht mit dem Kabinenpersonal kommunizieren und die Sicherheitsinstruktionen nicht befolgen können;
- Sie nicht selbstständig essen und trinken können
- Sie Hilfe bei der persönlichen Hygiene benötigen. Denken Sie zum Beispiel an einen Toilettengang;
- Sie medizinischen Sauerstoff an Bord benötigen;
- Sie Medikamente oder Injektionen benötigen.
Möchten Sie mit einer persönlichen Begleitperson reisen? Nehmen Sie in diesem Fall bitte direkt nach der Buchung Kontakt mit unserem Servicecenter auf, damit wir Ihnen bestmöglich helfen können.
An Bord ist ein Rollstuhl verfügbar. Dieser kann für den Weg zur Toilette verwendet werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich selbständig in den Rollstuhl setzen können, sowohl vom Sitzplatz aus als auch im WC-Raum. Das Kabinenpersonal darf Ihnen dabei leider nicht helfen.
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