Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mir die Beförderung verweigert wird?
Wenn Ihnen ohne triftigen Grund der Zutritt an Bord verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigungen:
- 250 € für Flüge mit einer Entfernung von weniger als 1500 km
- 400 € für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1500 km
- 400 € für andere Flüge mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km
- 600 € für Flüge außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km
Wenn wir Ihnen einen alternativen Flug anbieten, dürfen wir die Entschädigungszahlung halbieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ankunftszeit des neuen Fluges nicht mehr abweicht als unten angegeben:
- Flüge mit einer Entfernung bis zu 1500 km 2 Stunden
- Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1500 km sowie alle anderen Flüge mit einer Entfernung von 1500 bis 3500 km 3 Stunden
- Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km 4 Stunden
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung? Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Online-Kontaktformular.