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Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich Erstbedarf kaufen muss?

Wenn Sie nicht im Ankunftsland des Fluges wohnen und wir Ihr Gepäck nicht zugestellt haben, haben wir Verständnis dafür, dass Sie möglicherweise lebenswichtige Dinge (Kleidung, Toilettenartikel usw.) kaufen müssen.

Wir erstatten die damit verbundenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 60 € pro Passagier und Tag, höchstens jedoch für 5 Tage, gegen Vorlage von Belegen. Sie können einen Antrag über unser Kontaktformular einreichen. 

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Wir helfen Ihnen gerne!