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Welche Vorschriften gelten für lose (Lithium-)Batterien wie Powerbanks?

Sie möchten eine Powerbank, eine AA-Batterie oder einen anderen wiederaufladbaren Akku für Ihren Laptop oder Ihr Smartphone mit auf Reisen nehmen? Das ist möglich. Für den Transport dieser Lithium-Batterien gibt es einige wichtige Vorschriften:

  • Sie dürfen maximal 20 lose Lithium-Batterien mit einer Leistung von jeweils bis zu 100 Wh mitnehmen.
  • Die Lithium-Batterien müssen Sie in Ihrem Hand- oder Kabinengepäckgepäck mitführen;
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die Batterien auf keinen Fall in Ihrem Aufgabegepäck mitgeführt werden.
  • Die Lithium-Batterie muss sich in der Originalverpackung befinden. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr haben, isolieren Sie die Kontaktstellen der Batterie, indem Sie sie mit Klebeband abdecken.
  • Die Batterien müssen jeweils in einem separaten Plastikbeutel verpackt werden.

Hinweis: Lithium-Batterien sind auf Flügen nach Tel Aviv nicht erlaubt, außer in Rollstühlen.

Lithium-Batterie in einem Elektrorollstuhl

Lithium-Batterien aus elektrischen Rollstühlen dürfen aus Sicherheitsgründen nur in der Kabine mitgeführt werden. Nehmen Sie die Batterie aus dem Rollstuhl, isolieren Sie die Kontaktstellen der Batterie mit Klebeband und nehmen Sie sie als Kabinengepäck mit. Lesen Sie hier mehr über den sicheren Transport von Rollstuhlbatterien.

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