Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Wenn sich Ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf der Grundlage europäischer Vorschriften (EU-Verordnung 261/2004) entschieden.
Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt jedoch von einigen Faktoren ab. Manchmal verspätet sich ein Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“. Darauf haben wir als Fluggesellschaft keinen Einfluss. Denken Sie dabei an Streiks, schlechtes Wetter oder Sicherheitsprobleme.
Ist Ihr Flug aus einem anderen Grund verspätet? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer des Fluges ab.
- 250 € für Flüge mit einer Entfernung von weniger als 1500 km
- 400 € Für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1500 km sowie für andere Flüge mit einer Entfernung von 1500 bis 3500 km
- 600 € für Flüge außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km
Hat Ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung? Dann können Sie über unser Erstattungsformular eine Entschädigung beantragen. Bitte halten Sie dazu Ihre Buchungsdaten wie Flugnummer, Flugdatum und Buchungsnummer sowie eventuelle Belege für gemachte Ausgaben bereit. Auch wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, können Sie hier eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Umweltbehörde Inspectie voor Leefomgeving en Transport. Das ILenT ist in den Niederlanden die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Luftfahrtvorschriften.